Remboursgeschäft — Rem|bours|ge|schäft 〈 [rãbu:r ] n.; Gen.: (e)s, Pl.: e; Bankw.〉 Geschäft, bei dem man sich durch Wechsel teilweise Deckung für die in Kommission gegebenen Waren verschafft … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Remboursgeschäft — I. Allgemeines:Die Mitwirkung der Bank bei der Begleichung eines überseeischen Warengeschäfts, in bestimmten Fällen verbunden mit Kreditgewährung (Rembourskredit). Als Unterlage für das R. dienen die Fracht und Versicherungspapiere (⇡… … Lexikon der Economics
Remboursgeschäft — Rem|bours|ge|schäft … Die deutsche Rechtschreibung
Rembourskredit — ⇡ Remboursgeschäft … Lexikon der Economics
Rembours — (spr. rangbūr, für franz. remboursement, ital. rimborso), Wiedererstattung, Deckung irgend einer Auslage, insbes. für einen gezogenen und nicht akzeptierten oder protestierten Wechsel, dann die Deckung, durch die sich der Trassat bezahlt machen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vorschußgeschäft — (Antizipationsgeschäft, Remboursgeschäft), eine Art des Kommissionsgeschäfts (s. d.), dessen Wesen darin besteht, daß hier der Kommissionär dem Kommittenten für die von diesem zum Verkauf erhaltenen Waren alsbald bei ihrer Empfangnahme einen Teil … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Revalierungsanspruch — Revalierungs|anspruch [zu lateinisch re »wieder« und valvere »Wert haben«], der Anspruch des Bezogenen gegen den Aussteller eines Wechsels auf Ersatz des für die Einlösung des Wechsels aufgewendeten Betrags oder auf Deckung dieses Betrags vor… … Universal-Lexikon
Akzeptkredit — Diskontkredit, Wechselkredit. 1. Begriff: Kredit, den eine Bank gewährt, indem sie innerhalb einer festgelegten Kreditgrenze (⇡ Wechselobligo) vom Kreditnehmer ausgestellte ⇡ Wechsel akzeptiert (⇡ Bankakzept). Durch die Akzeptierung stellt die… … Lexikon der Economics
Dokumententratte — im Außenhandelsgeschäft vorkommende Form der Sicherung des Rembourskredits (⇡ Remboursgeschäft). Gegen die das Recht an der Ware verbriefenden Dokumente akzeptiert die Remboursbank die D … Lexikon der Economics
Kommissionstratte — Kommissionswechsel. 1. Begriff: Für Rechnung eines Dritten gezogener ⇡ Wechsel (Art. 3 III WG). Beispiel: Im ⇡ Remboursgeschäft zieht der Exporteur für Rechnung des ausländischen Käufers auf dessen Bank (die dem Käufer eine entsprechende… … Lexikon der Economics