Remboursgeschäft

Remboursgeschäft
Rem|bours|ge|schäft 〈[ rãbu:r-] n. 11Geschäft, bei dem man sich durch Wechsel teilweise Deckung für die in Kommission gegebenen Waren verschafft

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Rem|bours|ge|schäft, das (Bankw.):
durch eine Bank abgewickeltes u. finanziertes Geschäft im Überseehandel.

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Remboursgeschäft
 
[rã'buːr-; gekürzt aus französisch remboursement »Zurückzahlung«], Abwicklung und Finanzierung von Warengeschäften im Außenhandel durch eine Bank im Rahmen eines Dokumentenakkreditivs (Akkreditiv) oder eines Wechselrembours.

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Rem|bours|ge|schäft, das (Bankw.): durch eine Bank abgewickeltes u. finanziertes Geschäft im Überseehandel.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Remboursgeschäft — Rem|bours|ge|schäft 〈 [rãbu:r ] n.; Gen.: (e)s, Pl.: e; Bankw.〉 Geschäft, bei dem man sich durch Wechsel teilweise Deckung für die in Kommission gegebenen Waren verschafft …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Remboursgeschäft — I. Allgemeines:Die Mitwirkung der Bank bei der Begleichung eines überseeischen Warengeschäfts, in bestimmten Fällen verbunden mit Kreditgewährung (Rembourskredit). Als Unterlage für das R. dienen die Fracht und Versicherungspapiere (⇡… …   Lexikon der Economics

  • Remboursgeschäft — Rem|bours|ge|schäft …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rembourskredit — ⇡ Remboursgeschäft …   Lexikon der Economics

  • Rembours — (spr. rangbūr, für franz. remboursement, ital. rimborso), Wiedererstattung, Deckung irgend einer Auslage, insbes. für einen gezogenen und nicht akzeptierten oder protestierten Wechsel, dann die Deckung, durch die sich der Trassat bezahlt machen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vorschußgeschäft — (Antizipationsgeschäft, Remboursgeschäft), eine Art des Kommissionsgeschäfts (s. d.), dessen Wesen darin besteht, daß hier der Kommissionär dem Kommittenten für die von diesem zum Verkauf erhaltenen Waren alsbald bei ihrer Empfangnahme einen Teil …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Revalierungsanspruch — Revalierungs|anspruch   [zu lateinisch re »wieder« und valvere »Wert haben«], der Anspruch des Bezogenen gegen den Aussteller eines Wechsels auf Ersatz des für die Einlösung des Wechsels aufgewendeten Betrags oder auf Deckung dieses Betrags vor… …   Universal-Lexikon

  • Akzeptkredit — Diskontkredit, Wechselkredit. 1. Begriff: Kredit, den eine Bank gewährt, indem sie innerhalb einer festgelegten Kreditgrenze (⇡ Wechselobligo) vom Kreditnehmer ausgestellte ⇡ Wechsel akzeptiert (⇡ Bankakzept). Durch die Akzeptierung stellt die… …   Lexikon der Economics

  • Dokumententratte — im Außenhandelsgeschäft vorkommende Form der Sicherung des Rembourskredits (⇡ Remboursgeschäft). Gegen die das Recht an der Ware verbriefenden Dokumente akzeptiert die Remboursbank die D …   Lexikon der Economics

  • Kommissionstratte — Kommissionswechsel. 1. Begriff: Für Rechnung eines Dritten gezogener ⇡ Wechsel (Art. 3 III WG). Beispiel: Im ⇡ Remboursgeschäft zieht der Exporteur für Rechnung des ausländischen Käufers auf dessen Bank (die dem Käufer eine entsprechende… …   Lexikon der Economics

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